Wie heizen Sie zurzeit? Wie ist der Zustand Ihrer Heizung? Denken Sie über einen Ersatz nach? Durch die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) gibt es dabei einiges zu beachten. Das Gesetz, das bereits in vielen Kantonen in Kraft ist, ist Teil der Schweizer Energiestrategie 2050 und zielt auf die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energiequellen ab. Ob Ihr Gebäude von den neuen Energievorschriften betroffen ist hängt von zwei Faktoren ab: Zum einen, ob die Vorschriften (MuKEn) in Ihrem Kanton bereits in Kraft sind und, ob Ihr Gebäude den neuen Energiegesetzen unterliegt. Wir begleiten Sie bei allen wichtigen Fragen bis hin zur optimalen Lösung.
Kurz und knapp
Was regeln die MuKEn? Im Rahmen der Energiestrategie 2050 strebt der Bund bis 2035 eine Reduktion des Energieverbrauchs um 42% und des Stromverbrauchs um 13% pro Person gegenüber dem Jahr 2000 an. Gemäss Bundesverfassung sind in der Schweiz die Kantone für den Erlass von Vorschriften im Gebäudebereich zuständig. Damit diese Vorschriften schweizweit möglichst einheitlich sind, erarbeitete die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren daher Mustervorschriften, die als Paket in den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) für die Bevölkerung zusammengefasst sind.
Was ist ein GEAK? Der schweizweit einheitliche Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) bewertet die Qualität der Gebäudehülle und die Gesamtenergieeffizienz der Gebäudetechnik. Er klassifiziert Ihre Liegenschaft hinsichtlich des Energiebedarfs pro Quadratmeter Wohnfläche. Der GEAK kann auf Wohngebäude, Verwaltungs- und Schulbauten, Hotels, Verkaufsflächen, Restaurants sowie Mischnutzungen angewendet werden. Der GEAK ist grundsätzlich freiwillig. Gewisse Kantone sehen ein GEAK-Obligatorium bei Handänderungen und Heizungsersatz vor.
Ist Ihr Gebäude betroffen? Neubauten werden hinsichtlich ihrer Energieeffizienz in die Effizienzklassen A und B eingestuft. Gebäude ab Jahrgang 1993 bis heute bewegen sich in den Klassen A, B, C und D – erfüllen somit ebenfalls die Vorschriften nach MuKEn. Gebäude, die vor 1993 erstellt wurden, fallen in die Klassen E, F und G und werden somit zu einem Wärmeerzeuger-Ersatz nach MuKEn verpflichtet, sobald eine Heizungssanierung ansteht. Ist Ihr Gebäude betroffen, hat der Bund 11 Standardlösungen definiert, wie die MuKEn umgesetzt werden können. Damit soll entweder der Energieverbrauch um mindestens 10% gesenkt oder der Energiebedarf durch mindestens 10% erneuerbare Energie abgedeckt werden.
Die richtige Energieform und Wärmeerzeugerlösung gibt es nicht standardmässig für jedes Objekt. Denn jedes Haus ist verschieden. So spielen Baujahr, Fenster, Dämmung, Renovationspläne und auch die Umgebung und Zufahrt eine Rolle. Wir beraten Sie gerne, um für Sie die optimale Lösung zu finden.
2.
Beantragen der Fördergelder
Fördergelder sind im Moment sehr attraktiv und helfen die Kosten zu senken. Der ganze Eingabeprozess für die Fördergelder muss vor einem Baustart erfolgen. Ebenso gibt es verschiedene Fördergesellschaften und Möglichkeiten, welche je nach Gebäude variieren können.
3.
Einreichung der Baubewilligung
Eine Umstellung auf eine Wärmepumpe hat vielfach auch baugesetzliche Auflagen zur Folge. Ein aussen aufgestelltes Gerät benötigt eine Baubewilligung sowie Lärmschutznachweise. Eine Tiefenbohrung sowie ein Bohrgesuch brauchen beide eine elektrische Anmeldung, um den Anschlusswert sicherzustellen. Wichtig ist, genügend Zeit für diese Phase einzuplanen und ggf. bereits im Vorfeld die Nachbarschaft miteinzubeziehen.
4.
Eingabe einer möglichen Erdsondenbohrung
Nicht bei jeder Parzelle ist es erlaubt, eine Erdbohrung zu erstellen. So ist das Grundwasser zu berücksichtigen, Hangrutschgefahren abzuklären und natürlich auch die Bodenbeschaffung für den Wärmeentzug der Wärmepumpe. Dies erklärt auch, dass je nach Ort auch unterschiedliche Erdsondentiefen nötig sind.
5.
Lärmschutzabklärungen
«Die Luftwärmepumpe macht Lärm», dies wird immer wieder entgegnet. Die Luft wird umgewälzt, denn die Energie muss ihr entzogen werden. Richtig ist aber, dass die neuen Generationen von Luftwärmepumpen um ein Vielfaches leiser und effizienter sind. Damit aber auch die strengen Grenzwerte eingehalten werden können, bedarf es einer Lärmschutzberechnung, nur dann ist die Wärmepumpe bewilligungs- und förderberechtigt.
6.
Erstellung von Energienachweisen
Für einen Wärmeerzeugerersatz bedarf es dem Nachweis der Energieeffizienz und der korrekten Dämmung und Installation der Anlage. Dafür sind die Energienachweise EN nötig und müssen zusammen mit den anderen Formularen an die Gemeinde eingegeben werden.
7.
Elektroeingabe und Abnahme des WPS-Modules
Das Erreichen des Wärmepumpenzertifkats stellt sicher, dass die neue Anlage wirtschaftlich und nach den neusten Regeln installiert ist. So sind kleine Massnahmen im jahrelangen Betrieb bereits vom Start weg wichtig. Das WP Zertifikat stellt dies sicher und verlangt vom Hersteller nach zwei Jahren eine Nachkontrolle der Betriebsdaten. Viele Anlagen werden nur mit dem Erreichen des WP Zertifikats förderberechtigt.
«Trennen Sie sich nicht erst dann, wenn das Feuer erlischt – sondern rechtzeitig.»
«Trennen Sie sich nicht erst dann, wenn das Feuer erlischt – sondern rechtzeitig.»
Wärmepumpe
Luft, Erde und Wasser speichern unerschöpfliche Wärmemengen und stellen diese unentgeltlich zu Verfügung. Eine Wärmepumpe greift auf diese Ressourcen zu und macht sie zur nutzbaren Energie. Auch ein Pluspunkt kann die Rückkühlung im Sommer sein, um eine angenehme Temperatur an heissen Sommertagen zu erhalten.
Holzheizung
Holz ist die ursprünglichste Form der Wärmegewinnung und als nachwachsender Energieträger klimaneutral. Wird dazu noch Holz aus Schweizer Wäldern genutzt, ist die Energiegewinnung besonders umweltschonend. Die Möglichkeiten sind Stückholz oder bei Einfamilienhäusern auch Pelletsheizkessel.
Gasheizkessel
Luft, Erde und Wasser speichern Neue Gasbrennwertkessel haben einen sehr guten Wirkungsgrad. Ebenfalls sind diese Platzsparend und auf engen Verhältnissen realisierbar. Auch die Gasheizung kann mit Nutzen von Biogas umweltfreundlich und nachhaltig betrieben werden. Die Möglichkeit, solche Lieferformen abzuschliessen, ist bei jedem lokalen Gaswerk möglich. Sie entspricht auch einer kantonalen Standartlösung und hilft bei einer einfachen und schnell gewünschten Lösungssuche.
Ölbrennwertkessel
Luft, Erde und Wasser speichern Modernste Ölbrennwertkessel sind nicht nur wesentlich kleiner als herkömmliche Ölheizungen, sondern auch viel effizienter. Wer seine alte Ölheizung ersetzen möchte, hat dabei verschiedene Möglichkeiten. Je nach Haustyp, Lage und ggf. bei späteren grösseren baulichen Massnahmen, kann die kondensierende Ölheizung sich immer noch als eine gute Lösung anbieten.
Sie haben die Wahl: Wir bieten Ihnen Systeme führender Anbieter.
Sie haben die Wahl: Wir bieten Ihnen Systeme führender Anbieter.
Die NUOS Warmwasser-Wärmepumpen produzieren Warmwasser für Ihren täglichen Bedarf mit der Umgebungsluft. Sie sparen dabei bis zu 75% Strom. Ob hierzu Innen- oder Aussenluft verwendet wird, können Sie wählen. Der NUOS ist die effiziente und sparsame Alternative zum Elektrowassererwärmer.
Gerne beraten wir Sie über Domotec und weitere nachhaltige Bolier-Systeme.