Machen Sie Ihre Heizung fit für die Zukunft.

Heizung sanieren
und Fördergeld sichern

Wie heizen Sie zurzeit? Wie ist der Zustand Ihrer Heizung? Denken Sie über einen Ersatz nach? Durch die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) gibt es dabei einiges zu beachten. Das Gesetz, das bereits in vielen Kantonen in Kraft ist, ist Teil der Schweizer Energiestrategie 2050 und zielt auf die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energiequellen ab. Ob Ihr Gebäude von den neuen Energievorschriften betroffen ist hängt von zwei Faktoren ab: Zum einen, ob die Vorschriften (MuKEn) in Ihrem Kanton bereits in Kraft sind und, ob Ihr Gebäude den neuen Energiegesetzen unterliegt. Wir begleiten Sie bei allen wichtigen Fragen bis hin zur optimalen Lösung.

Kurz und knapp

Was regeln die MuKEn?
Im Rahmen der Energiestrategie 2050 strebt der Bund bis 2035 eine Reduktion des Energieverbrauchs um 42% und des Stromverbrauchs um 13% pro Person gegenüber dem Jahr 2000 an. Gemäss Bundesverfassung sind in der Schweiz die Kantone für den Erlass von Vorschriften im Gebäudebereich zuständig. Damit diese Vorschriften schweizweit möglichst einheitlich sind, erarbeitete die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren daher Mustervorschriften, die als Paket in den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) für die Bevölkerung zusammengefasst sind.

Was ist ein GEAK?
Der schweizweit einheitliche Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) bewertet die Qualität der Gebäudehülle und die Gesamtenergieeffizienz der Gebäudetechnik. Er klassifiziert Ihre Liegenschaft hinsichtlich des Energiebedarfs pro Quadratmeter Wohnfläche. Der GEAK kann auf Wohngebäude, Verwaltungs- und
Schulbauten, Hotels, Verkaufsflächen, Restaurants sowie Mischnutzungen angewendet werden. Der GEAK ist grundsätzlich freiwillig. Gewisse Kantone sehen ein GEAK-Obligatorium bei Hand­änderungen und Heizungsersatz vor.

Ist Ihr Gebäude betroffen?
Neubauten werden hinsichtlich ihrer Energieeffizienz in die Effizienzklassen A und B eingestuft. Gebäude ab Jahrgang 1993 bis heute bewegen sich in den Klassen A, B, C und D – erfüllen somit ebenfalls die Vorschriften nach MuKEn. Gebäude, die vor 1993 erstellt wurden, fallen in die Klassen E, F und G und werden somit zu einem Wärmeerzeuger-Ersatz nach MuKEn verpflichtet, sobald eine Heizungssanierung ansteht. Ist Ihr Gebäude betroffen, hat der Bund 11 Standardlösungen definiert, wie die MuKEn umgesetzt werden können. Damit soll entweder der Energieverbrauch um mindestens 10% gesenkt oder der Energiebedarf durch mindestens 10% erneuerbare Energie abgedeckt werden.

Wir beraten Sie gerne!

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«Trennen Sie sich nicht erst
dann, wenn das Feuer erlischt –
sondern rechtzeitig.»

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